Dr. Markus Arras & RA Jürgen Engel
Ringstraße 29
64319 Pfungstadt
+49 (0) 61 57 / 911 88 70
kanzlei@notariat-arras.de
Rechtsanwalt und Notar Dr. Markus Arras,
Rechtsanwalt Jürgen Engel
——— Notariat———
Die Haupttätigkeit des Notariats liegt in der Beurkundung von Rechtsgeschäften.
Eine ganze Reihe von Rechtsgeschäften wie
- Grundstückskaufverträge,
- Gesellschaftsgründungsverträge,
- Ehe- und Erbverträge
bedürfen nach dem Gesetz der notariellen Beurkundung.
Auch bei anderen Rechtsgeschäften und Willens-äußerungen, die formal keiner notariellen Form bedürfen, kann die Beauftragung eines Notars deutlich vorteilhaft sein. Dies gilt im Einzelfall für Testamente, Vollmachten und Verträge aller Art. Dabei kommt mir meine durch den Erwerb von Fachanwaltsqualifikationen veranschaulichte Berufserfahrung als Rechtsanwalt in den Gebieten Erbrecht, Handels- und Gesellschaftsrecht und Steuerrecht zugute.
——— Ältestes Anwaltsbüro ———
in Pfungstadt
Prinzipien:
Wir vertreten Ihre Interessen unabhängig von Weisungen Dritter. Ihre Anliegen werden streng vertraulich behandelt. Auch wenn Sie als Zeugen benannt werden, bleibt diese Vertraulichkeit gewahrt, denn wir sind nicht nur gesetzlich zur Verschwiegenheit verpflichtet, sondern haben auch ein gesetzlich garantiertes Aussageverweigerungsrecht.
Die Pflicht und das Recht zur Verschwiegenheit bestehen selbstverständlich auch nach Beendigung des Mandats fort.
Als unabhängige Organe der Rechtspflege haben Rechtsanwälte – neben Gerichten, Staatsanwaltschaften und Behörden – eine gleichberechtigte Stellung und sind auch diesen gegenüber frei und unabhängig und nicht weisungsgebunden.
Natürlich gehören die Beachtung der Gesetze und der anwaltlichen Berufspflichten zu den Spielregeln unserer Berufsausübung. Dabei ist auch selbstverständlich, dass keine Aufträge entgegennehmen werden, die Ihren persönlichen Interessen im Zusammenhang mit dem Mandat zuwiderlaufen.
Als Rechtsanwälte sind wir Organ der Rechtspflege und zu umfassenden und geschäftsmäßigen Besorgung fremder Rechtsangelegenheiten sowie Beratungen berechtigt. Wir müssen die Befähigung zum Richteramt besitzen und durch die jeweilige Landesjustizverwaltung als Rechtsanwalt zugelassen sein. Eine stetige und ständige qualifizierte Fortbildung gehört ebenso zu unseren Pflichten wie die Kenntnis aktueller Rechtsprechung und gesetzlicher Neuregelungen.
In Strafverfahren, Arbeitsgerichtsverfahren, Sozialgerichtsverfahren, Finanzgerichtsverfahren und Verwaltungsverfahren können Anwälte vor jedem Gericht in der Bundesrepublik Deutschland auftreten. In Zivilverfahren ist dies ebenfalls möglich, mit Ausnahme des Bundesgerichtshofes, bei denen nur dort zugelassene Rechtsanwälte auftreten dürfen.
Übrigens:
Mit dem Büro können Sie in folgenden Sprachen korrespondieren:
deutsch
englisch
chinesisch
italienisch
türkisch
belgisch
und pungschterisch
Zugänglichkeit
Unser Büro ist barrierefrei mit einem rollstuhlgerechten Eingang.